Änderungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Im Regierungsentwurf zum Jahressteuergesetz 2009 finden sich auch für Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine ganze Reihe an Änderungen.

Am 18. Juni hat das Bundeskabinett den Entwurf zum Jahressteuergesetz 2009 verabschiedet. Die Änderungen, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer betreffen, sind während der Kabinettsberatung weitgehend unverändert geblieben. Im Einzelnen sind dies:

  • Besteuerung von Doppelverdiener-Ehepaaren: Ab 2010 soll nun das ursprünglich schon für 2009 angedachte optionale Faktorverfahren für Doppelverdiener-Ehepaare eingeführt werden. Ehepaare können dann nicht nur die Kombination der Steuerklassen III und V wählen, sondern auch gemeinsam nach Steuerklasse IV, ergänzt um einen Verteilungsfaktor, besteuert werden. Dadurch soll der Splitting-Vorteil besser auf beide Ehepartner verteilt werden.

  • Lohnsteuer-Jahresausgleich und Pflichtveranlagung: Wenn sich ein Ehepaar für das Faktorverfahren entscheidet, darf der Arbeitgeber keinen Lohnsteuer-Jahresausgleich durchführen und die Eheleute sind verpflichtet, am Jahresende eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Da bereits jetzt Gleiches für die Steuerklassenkombination III/V gilt, hat diese Änderung keine großen Folgen.

  • Betriebliche Gesundheitsförderung: Um Arbeitgeber zu ermuntern, künftig noch mehr betriebsinterne Maßnahmen zur Gesundheitsförderung der Mitarbeiter durchzuführen, sollen diese bis zu einer Höhe von 500 Euro je Arbeitnehmer und Jahr von der Besteuerung befreit werden. Darunter fällt aber laut der Begründung des Gesetzentwurfs nicht die Übernahme von Beiträgen für einen Sportverein oder ein Fitnessstudio. In Frage kommen aber zum Beispiel Kurse zur Stressbewältigung, Rückengymnastik oder gesunden Ernährung. Die Steuerfreistellung soll bereits für Arbeitgeberleistungen in 2008 gelten.

  • Steuerfreiheit von Abfindungen: Die Übergangsregelung für die Steuerfreiheit von Abfindungen wird so erweitert, dass sie auch Abfindungen aus einem Sozialplan umfasst, in dem der Arbeitnehmer namentlich genannt ist. Voraussetzung ist aber auch hier, dass der Anspruch bereits vor dem 1. Januar 2006 entstanden ist, und der Arbeitnehmer die Abfindung vor dem 1. Januar 2008 erhalten hat. Ist ein Steuerbescheid in einem solchen Fall bereits bestandskräftig, soll eine Änderung aus sachlichen Billigkeitsgründen erfolgen.

  • Zuwendungen an Unterstützungskassen: Die "Rente mit 67" erfordert, dass die Altersgrenze in der Regelung über Zuwendungen an Unterstützungskassen angepasst wird. Statt des 65. Lebensjahrs ist für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2007 enden, nun das Erreichen der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung maßgeblich.

  • Provisionserstattung bei Riester-Renten: Einige Vermittler zahlen dem Arbeitnehmer beim Abschluss eines Riester-Vertrags als Anreiz einen Teil ihrer Provision aus. Nach bisherigem Recht würde dies als Reduzierung der gezahlten Altersvorsorgebeiträge gewertet. Um den damit verbundenen Aufwand zu vermeiden, soll der Arbeitnehmer ab 2009 die Provisionserstattung stattdessen als sonstige Einkünfte versteuern, und die Altersvorsorgebeiträge bleiben unverändert.

  • Bescheinigung für die Familienkasse: Die Verpflichtung der Arbeitgeber, der Familienkasse eine Bescheinigung über Arbeitslohn, Steuern, Sozialabgaben und eingetragene Freibeträge eines Kindes auszustellen, wird ab 2009 ersatzlos aufgehoben. Stattdessen muss dann der Antragsteller der Familienkasse die notwendigen Nachweise liefern.

  • Betriebliche Altersversorgung: Für die betriebliche Altersversorgung gibt es derzeit mehrere Steuerbefreiungsvorschriften. In einigen Fällen kann das dazu führen, dass nur der Ertragsanteil zu versteuern ist und nicht die sonst übliche nachgelagerte Besteuerung erfolgt. Um diese Besteuerungslücke zu schließen, erfolgt eine entsprechende Klarstellung im Gesetz.


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