Darlehen an GmbH durchnahe stehende Person
Die Zinsen für ein Darlehen durch eine dem GmbH-Gesellschafter nahe stehende Person unterliegen dem Regelsteuersatz und nicht der Abgeltungsteuer.
Das Finanzgericht Niedersachsen hat bestätigt, dass die Zinsen für ein Darlehen an eine GmbH durch eine dem Gesellschafter nahe stehende Person nicht der Abgeltungsteuer unterliegen, sondern voll steuerpflichtig sind. Das ist soweit nicht überraschend, weil dies bereits im Gesetz so geregelt ist. Allerdings ist im Gesetz nicht näher definiert, wann eine Person als "nahe stehende Person" gilt.
Im Streitfall hat das Gericht dies jedenfalls für die Mutter und Großmutter der Gesellschafter als erfüllt angesehen und sich dabei auf die Gesetzesbegründung berufen, laut der ein Näheverhältnis vorliegt, wenn die Person auf den Gesellschafter einen beherrschenden Einfluss ausüben kann oder umgekehrt der Gesellschafter auf die Person, oder aber eine dritte Person auf beide einen beherrschenden Einfluss ausübt. Das ist zwar etwas spezifischer, aber trotzdem nicht eindeutig. Die Richter haben daher die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen, der sich nun mit der Frage befassen muss, wann genau ein Näheverhältnis im Sinn des Gesetzes gegeben ist.
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